Trust

Nachweise, nicht Absichtserklärungen

Wer Agenten mit Aktionsrechten betreibt, muss im Zweifel belegen können, wer was wann veranlasst hat — und wo die Daten dabei lagen. Diese Seite sammelt, was wir vertraglich und prüfbar zusichern. Und benennt, was wir nicht zusichern.

Betrieb und Datenhaltung der Agenten-Plattform erfolgen ausschließlich in Deutschland — primär im Rechenzentrum der SÜC Coburg mit Disaster-Recovery-Standort bei der SWN Neustadt. HostSpezial ist nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO mit dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Zertifikate und Nachweise

Belegbare Nachweise mit Stand Juli 2026
NachweisStatusDetails
ISO/IEC 27001:2022zertifiziertVollumfänglich für die HostSpezial GmbH. Zertifikat Nr. 202787, ausgestellt durch ISOZERT-WEST, gültig bis 05.09.2026.
AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVOStandardMit dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen, auf Wunsch vor Vertragsschluss.
DatenresidenzDeutschlandVerarbeitung, Zustandsspeicher, Traces und Backups ausschließlich in deutschen Rechenzentren.
ISO/IEC 42001ReadinessWir liefern die betrieblichen Nachweise, die ein KI-Managementsystem fordert, und arbeiten Ihrem Auditor zu. Die Zertifizierung selbst führt eine akkreditierte Stelle durch.
SOC 2nicht vorhandenWir führen kein SOC-2-Attest. Im DACH-Markt ist ISO 27001 der etablierte Nachweis; wir behaupten nichts anderes.

Standorte und Datenresidenz

Die Plattform läuft im Rechenzentrum der SÜC Coburg. Der Disaster-Recovery-Standort liegt bei der SWN Neustadt bei Coburg. Beide Standorte befinden sich in Deutschland; die Replikation des Zustandsspeichers erfolgt zwischen ihnen.

Was wir dabei nicht behaupten

Die beiden Standorte erfüllen keine Georedundanz im Sinne der BSI-Empfehlung von mehr als 200 Kilometern Entfernung. Wer diese Anforderung hat — etwa aus einer KRITIS- oder aufsichtsrechtlichen Vorgabe — muss das im Betriebskonzept berücksichtigen. Wir sagen das lieber vorher als im Audit.

Alternativ betreiben wir die Plattform on-premise auf Ihrer Infrastruktur. In dieser Variante verlassen weder Prompts noch Tool-Rückgaben noch Traces Ihr Haus; wir übernehmen den Betrieb per Fernzugriff. Für Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB ist das die Regelvariante.

Unterauftragsverarbeiter

Vollständige Offenlegung ist Teil des AV-Vertrags. Diese Liste gilt für den Gesamtbetrieb der HostSpezial GmbH; welche Stellen für Ihre konkrete Umgebung relevant sind, hängt von der gewählten Betriebsvariante ab.

Unterauftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO
StelleZweckOrt
SÜC CoburgPrimäres RechenzentrumCoburg, DE
SWN NeustadtDisaster-Recovery-StandortNeustadt b. Coburg, DE
dacorRechenzentrums-UpstreamDE
HetznerExternes MonitoringGunzenhausen, DE
TelekomBüro-AnbindungDE
VodafoneBüro-AnbindungDE
CPS-DatensystemeIT-DienstleistungDE
hosting.deDNSDE
Microsoft IrelandMicrosoft 365IE (EU)

EU AI Act: Einordnung für Betreiber von Agenten

Der EU AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt stufenweise. Für Betreiber autonomer Agenten sind vier Punkte praktisch relevant:

  • Seit Februar 2025 gelten die Verbote unzulässiger Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz in Organisationen.
  • Seit August 2025 gelten die Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen.
  • Die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben. Mit der Digital-Omnibus-Einigung vom Mai 2026 gelten sie voraussichtlich ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) beziehungsweise dem 2. August 2028 (Anhang I) — vorbehaltlich der finalen Verabschiedung. Der ursprünglich genannte 2. August 2026 ist damit überholt.
  • Transparenzpflichten gegenüber Menschen, die mit einem KI-System interagieren, bleiben unabhängig davon bestehen.

Für die meisten mittelständischen Betreiber heißt das: KI-Inventar, Transparenz und saubere Betriebsdokumentation jetzt aufbauen, statt auf ein Datum zu warten. Genau diese Nachweise entstehen im Betrieb der Plattform ohnehin — Agenten-Identitäten, Modellversionen, Policy-Entscheidungen, Zugriffs- und Änderungshistorie liegen als Trace und Audit-Log vor.

Rollenverteilung

In der Regel sind Sie Betreiber im Sinne der Verordnung, wir sind Auftragsverarbeiter und technischer Betreiber. Wir liefern die Nachweise; die Einstufung Ihres Anwendungsfalls — insbesondere ob er in den Hochrisiko-Bereich fällt — nehmen Sie mit Ihrer Rechtsberatung vor. Wir ersetzen keine Rechtsberatung.

Datenschutz, Aufbewahrung, Löschung

  • Verarbeitungszweck je Agent dokumentiert; die Zweckbindung ergibt sich aus dem Agenten-Graphen und den Scopes, nicht aus einer Absichtserklärung.
  • Sanitisierung personenbezogener Felder in Traces geschieht im Collector, nicht in der Anwendung — damit hängt sie nicht an der Disziplin einzelner Entwickler.
  • Aufbewahrung: Audit-relevante Ereignisse standardmäßig 365 Tage, Trace-Details kürzer. Beides ist je Umgebung vereinbar.
  • Löschung: Auf Anforderung löschen wir Läufe samt zugehörigen Spans und Nutzlasten. Das Event Log eines gelöschten Laufs bleibt als Metadatensatz ohne Inhalte bestehen, damit die Abrechnungshistorie schlüssig bleibt.
  • Kein Training auf Ihren Daten. Weder Prompts noch Tool-Rückgaben noch Traces werden für Modelltraining verwendet — weder von uns noch, bei Nutzung unserer selbst gehosteten Modelle, von Dritten.

Was wir nicht zusichern

Klartext

Kein SOC-2-Attest. Siehe Tabelle oben.
Keine Georedundanz über 200 Kilometer. Primär- und DR-Standort liegen beide in Oberfranken.
Keine zugesicherte Vor-Ort-Reaktion in der Service-Klasse Standard. Diese Klasse ist Remote-Support mit Reaktion am nächsten Arbeitstag; Onsite-Zusagen gibt es ab Business.
Keine Garantie gegen Prompt Injection. Wir begrenzen Rechte und Beträge und binden irreversible Schritte an Menschen. Eine Garantie, dass ein Modell manipulierten Text nie befolgt, kann niemand geben.
Keine Rechtsberatung. Wir liefern Nachweise und Betriebsdokumentation, keine rechtliche Bewertung Ihres Anwendungsfalls.

Häufige Fragen

Compliance im Detail

Wo werden Prompts, Tool-Rückgaben und Traces gespeichert?

In deutschen Rechenzentren — primär SÜC Coburg, repliziert an den DR-Standort SWN Neustadt. In der On-Premise-Variante verlassen die Daten Ihr Haus überhaupt nicht.

Werden unsere Daten für Modelltraining verwendet?

Nein. Weder von uns noch von Dritten. Bei Nutzung externer Modell-APIs wählen wir Betriebsmodi ohne Trainingsnutzung und weisen den jeweiligen Anbieter im AV-Vertrag als Unterauftragsverarbeiter aus.

Bekommen wir den AV-Vertrag vor Vertragsschluss?

Ja, ebenso die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Liste der Unterauftragsverarbeiter. Die Unterlagen liegen im Datenschutzbereich beziehungsweise auf Anfrage bereit.

Wie belegen wir gegenüber einem Auditor, was ein Agent getan hat?

Über das Audit-Log: Agenten-Identität, Werkzeug, sanitisierte Parameter, Policy-Entscheidung mit Begründung, Zeitstempel und — bei Freigaben — die freigebende Person. Der Export erfolgt in Ihr System oder als Bericht. Siehe Span-Attribute.

Fällt unser Anwendungsfall unter die Hochrisiko-Pflichten des AI Act?

Das hängt vom Einsatzzweck ab und ist eine rechtliche Einstufung, die Sie vornehmen. Typische Kandidaten sind Personalauswahl, Kreditwürdigkeit und kritische Infrastruktur. Wir liefern die technischen Nachweise, die Sie für die Dokumentation brauchen.

Was passiert mit unseren Daten beim Vertragsende?

Sie erhalten Konfigurationen, Graphen, Policies, Eval-Suite und Traces vollständig heraus. Danach löschen wir die Daten nach vereinbarter Frist und bestätigen die Löschung schriftlich.

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Unterlagen vor dem Gespräch

AV-Vertrag, TOM-Dokumentation, Zertifikat und die Liste der Unterauftragsverarbeiter schicken wir auf Anfrage zu — auch ohne laufendes Projekt. Prüfen Sie die Unterlagen, bevor jemand über Technik spricht.

Oder direkt: 09571 873149 · info@hostspezial.de