Die NIS2-Umsetzungsfrist ist abgelaufen. Handeln Sie jetzt, um Bußgelder zu vermeiden.

EU-Richtlinie 2022/2555

NIS2 Compliance

Die EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet Unternehmen zu umfassenden Cybersicherheitsmaßnahmen. Wir begleiten Sie von der Betroffenheitsanalyse bis zur vollständigen Compliance.

★ ★ ★ EU ★ ★ ★
Risikomanagement
Incident Response
Business Continuity
Supply Chain
Art. 21
Art. 23
Art. 32
30.000+
Betroffene Unternehmen in DE
18
Kritische Sektoren
10 Mio. €
Maximales Bußgeld
50+
Mitarbeiter = betroffen

Was NIS2 von Ihrem Unternehmen verlangt

Die Richtlinie definiert verbindliche Mindestanforderungen an technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.

Risikomanagement

Art. 21 Abs. 2 lit. a

Systematische Identifikation, Analyse und Behandlung von Cybersicherheitsrisiken mit dokumentierten Prozessen.

Risikoanalyse und -bewertung
Sicherheitsrichtlinien und -konzepte
Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Incident Management

Art. 21 Abs. 2 lit. b

Prozesse zur Erkennung, Analyse, Eindämmung und Meldung von Sicherheitsvorfällen an zuständige Behörden.

Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden
Detaillierte Meldung innerhalb von 72 Stunden
Abschlussbericht innerhalb eines Monats

Business Continuity

Art. 21 Abs. 2 lit. c

Sicherstellung der Betriebskontinuität durch Backup-Management, Disaster Recovery und Krisenmanagement.

Backup- und Wiederherstellungskonzepte
Disaster Recovery Pläne
Krisenmanagement-Prozesse

Lieferketten-Sicherheit

Art. 21 Abs. 2 lit. d

Sicherheitsanforderungen an Lieferanten und Dienstleister inklusive vertraglicher Vereinbarungen und Kontrollen.

Bewertung von Lieferanten
Vertragliche Sicherheitsanforderungen
Regelmäßige Überprüfungen

Betroffene Sektoren

NIS2 erweitert den Anwendungsbereich auf 18 kritische und wichtige Sektoren. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz sind betroffen.

Energie

Strom, Gas, Öl, Fernwärme

Transport

Luft, Schiene, Straße, Wasser

Finanzmarkt

Banken, Börsen, Versicherungen

Gesundheit

Kliniken, Labore, Pharma

Digitale Infrastruktur

Rechenzentren, DNS, IXP

IT-Dienstleister

MSP, Cloud, Managed Security

Chemie

Produktion, Lagerung, Vertrieb

Produktion

Maschinen, Fahrzeuge, Elektronik

Unser NIS2-Compliance-Programm

Strukturierte Begleitung von der initialen Betroffenheitsanalyse bis zur vollständigen Compliance und darüber hinaus.

1

Gap-Analyse

Ermittlung des aktuellen Reifegrads und Definition des Handlungsbedarfs.

Betroffenheitsprüfung
Security Assessment
Priorisierter Maßnahmenplan
Aufwands- und Budgetschätzung
2

Implementierung

Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Risikomanagement-Framework
Incident Response Prozesse
Business Continuity Management
Technische Schutzmaßnahmen
3

Betrieb & Nachweis

Aufbau der Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung.

Richtlinien und Prozessdokumentation
Schulungs- und Awareness-Programme
Audit-Vorbereitung
Kontinuierliches Monitoring

NIS2 Timeline

Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen. Behörden beginnen mit Prüfungen.

Januar 2023

NIS2-Richtlinie auf EU-Ebene in Kraft getreten

Oktober 2024

Frist zur Umsetzung in nationales Recht abgelaufen

!

Jetzt

Umsetzung der Anforderungen dringend erforderlich

2025+

Behördliche Prüfungen und Durchsetzungsmaßnahmen

NIS2-Readiness prüfen

Wir analysieren Ihre Betroffenheit und entwickeln einen pragmatischen Fahrplan zur Compliance.

Assessment anfragen

FAQ — NIS2 Compliance

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die NIS2-Richtlinie.

Betroffen sind Unternehmen in 18 definierten Sektoren (u.a. Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, IT-Dienstleister, Fertigung, Lebensmittel) ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Zusätzlich fallen bestimmte kritische Anbieter unabhängig von der Größe unter die Regelung. Die Einstufung als wesentlich oder wichtig bestimmt Prüftiefe und Sanktionshöhe. Eine Betroffenheitsanalyse anhand des NIS2-Umsetzungsgesetzes schafft Klarheit und ist Grundlage jeder weiteren Planung.

Die EU-Richtlinie war bis Oktober 2024 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG). Nach Inkrafttreten gelten Registrierungs-, Melde- und Maßnahmenpflichten unmittelbar. Übergangsfristen für technische Maßnahmen sind begrenzt. Wer mit der Umsetzung erst nach Inkrafttreten startet, riskiert Lücken und Bußgelder. Empfohlen ist ein pragmatischer Fahrplan über 6 bis 12 Monate.

Artikel 21 fordert zehn Mindestmaßnahmen: Risikoanalyse, Incident-Handling, Business Continuity und Backup, Lieferkettensicherheit, Sicherheit bei Erwerb und Entwicklung, Evaluierung der Wirksamkeit, Cyberhygiene und Schulungen, Kryptografie, Personal- und Zugriffsmanagement sowie Multi-Faktor-Authentifizierung. Die Umsetzung orientiert sich am Stand der Technik, verhältnismäßig zum Risiko. ISO 27001, BSI-Grundschutz oder CISIS12 liefern anerkannte Rahmenwerke, die NIS2-Anforderungen weitgehend abdecken.

Für wesentliche Einrichtungen sind Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen - je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wichtige Einrichtungen riskieren bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent Umsatz. Zusätzlich haften Geschäftsleitungen persönlich für die Einhaltung. Bei fehlender Meldung oder mangelhafter Umsetzung kann das BSI Anordnungen erlassen, Audits durchführen und die Geschäftsleitung zwingen, Maßnahmen unverzüglich umzusetzen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist zentrale Aufsichtsbehörde und Meldestelle. Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, Kontaktstellen benennen und Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden als Frühwarnung sowie 72 Stunden als vollständige Meldung übermitteln. Das BSI kann Prüfungen anordnen, Anweisungen erteilen und Bußgelder verhängen. Gleichzeitig stellt es Handreichungen und Standards (BSI-Grundschutz) bereit, die als praxiserprobte Umsetzungshilfe dienen.