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NIS2 Compliance

Die EU-Richtlinie NIS2 verpflichtet Unternehmen zu umfassenden Cybersicherheitsmaßnahmen. Wir begleiten Sie von der Betroffenheitsanalyse bis zur vollständigen Compliance.

NIS2 seit 06.12.2025 in Kraft — Meldefristen 24 und 72 Stunden
ECKDATEN
Art. 21 Abs. 2Risikomanagement, Incidents, Continuity, Lieferkette
24 StundenErstmeldung ab Kenntnis
72 StundenFolgemeldung mit Bewertung
Geschäftsleitunghaftet persönlich — nicht die IT-Abteilung
compliance nis2Live
ASCII-Grafik: eine Urkunde mit Prägesiegel neben einem Haken im Ring — Titelbild zum Thema NIS2 Compliance
risikomanagementart. 21 abs. 2 lit. a
incident managementart. 21 abs. 2 lit. b
business continuityart. 21 abs. 2 lit. c
lieferketteart. 21 abs. 2 lit. d
betrieb durch hostspezial
Rechtsgrundlage Art. 21 Abs. 2 NIS2Erstmeldung 24 StundenFolgemeldung 72 StundenHaftung Geschäftsleitung
AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste auf einen Blick

Geeignet für
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in einem der 18 NIS2-Sektoren
Ausgangssituation
NIS2 gilt seit dem 6. Dezember 2025; Registrierung, Meldewege und Maßnahmen fehlen im Haus noch
Wir übernehmen
Betroffenheitsprüfung, Gap-Analyse mit priorisiertem Maßnahmenplan, Umsetzung der zehn Mindestmaßnahmen aus Artikel 21 und die Nachweisdokumentation
Bei Ihnen bleibt
Die Entscheidung über Ihre Fachanwendungen und der Zugang zu Ihren Daten. Eigentum und Hoheit wechseln nicht.
Vorhandene Systeme
Was heute läuft, sehen wir uns vor dem Angebot an. Was bleiben kann und was ersetzt werden muss, steht schriftlich fest, bevor Sie beauftragen.
Ihr Ergebnis
Meldewege, die die 24-Stunden-Frist halten. Und eine Dokumentation, die einer BSI-Prüfung standhält
Preisrahmen
Nach Reifegrad — die Gap-Analyse liefert Aufwands- und Budgetschätzung vor jeder Umsetzung
Reaktionszeit
Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats
Dauer
6 bis 12 Monate bis zur belastbaren Compliance, abhängig vom heutigen Reifegrad
Erster Schritt
Betroffenheitsprüfung nach dem NIS2-Umsetzungsgesetz: Sektor, Größe und Einstufung als wesentlich oder wichtig
NIS2-Readiness prüfen → 09571 873149 Ihr Ansprechpartner: Sales-Team, Beratung und Angebot
/01 — 05Anforderungen

Was NIS2 von Ihrem Unternehmen verlangt

$ sec1
Die Richtlinie definiert verbindliche Mindestanforderungen an technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.

Risikomanagement

Art. 21 Abs. 2 lit. aSystematische Identifikation, Analyse und Behandlung von Cybersicherheitsrisiken mit dokumentierten Prozessen.

  • Risikoanalyse und -bewertung
  • Sicherheitsrichtlinien und -konzepte
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Incident Management

Art. 21 Abs. 2 lit. bProzesse zur Erkennung, Analyse, Eindämmung und Meldung von Sicherheitsvorfällen an zuständige Behörden.

  • Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden
  • Detaillierte Meldung innerhalb von 72 Stunden
  • Abschlussbericht innerhalb eines Monats

Business Continuity

Art. 21 Abs. 2 lit. cSicherstellung der Betriebskontinuität durch Backup-Management, Disaster Recovery und Krisenmanagement.

  • Backup- und Wiederherstellungskonzepte
  • Disaster-Recovery-Pläne
  • Krisenmanagement-Prozesse

Lieferketten-Sicherheit

Art. 21 Abs. 2 lit. dSicherheitsanforderungen an Lieferanten und Dienstleister inklusive vertraglicher Vereinbarungen und Kontrollen.

  • Bewertung von Lieferanten
  • Vertragliche Sicherheitsanforderungen
  • Regelmäßige Überprüfungen
24 Std.Frühwarnung an die zuständige Stelle, gerechnet ab Kenntnis eines erheblichen SicherheitsvorfallsArt. 21 Abs. 2 lit. b
72 Std.detaillierte Meldung des Vorfalls mit erster BewertungArt. 21 Abs. 2 lit. b
1 MonatAbschlussbericht mit Ursache, Ablauf und ergriffenen MaßnahmenArt. 21 Abs. 2 lit. b
10 Mio. €maximales Bußgeld für wesentliche Einrichtungen, alternativ 2 % des Weltjahresumsatzesder höhere Betrag gilt
/02 — 05Betroffenheit

Betroffene Sektoren

$ sec2
NIS2 erweitert den Anwendungsbereich auf 18 kritische und wichtige Sektoren. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz sind betroffen.

Energie

Strom, Gas, Öl, Fernwärme

Transport

Luft, Schiene, Straße, Wasser

Finanzmarkt

Banken, Börsen, Versicherungen

Gesundheit

Kliniken, Labore, Pharma

Digitale Infrastruktur

Rechenzentren, DNS, IXP

IT-Dienstleister

MSP, Cloud, Managed Security

Chemie

Produktion, Lagerung, Vertrieb

Produktion

Maschinen, Fahrzeuge, Elektronik

/03 — 05Umsetzung

Unser NIS2-Compliance-Programm

$ sec3
Strukturierte Begleitung von der initialen Betroffenheitsanalyse bis zur vollständigen Compliance und darüber hinaus.

Gap-Analyse

Ermittlung des aktuellen Reifegrads und Definition des Handlungsbedarfs.

  • Betroffenheitsprüfung
  • Security Assessment
  • Priorisierter Maßnahmenplan
  • Aufwands- und Budgetschätzung

Implementierung

Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.

  • Risikomanagement-Framework
  • Incident-Response-Prozesse
  • Business Continuity Management
  • Technische Schutzmaßnahmen

Betrieb & Nachweis

Aufbau der Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung.

  • Richtlinien und Prozessdokumentation
  • Schulungs- und Awareness-Programme
  • Audit-Vorbereitung
  • Kontinuierliches Monitoring
/04 — 05Zeitplan

NIS2 Timeline

$ sec4
Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen. Das deutsche Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025 — die Pflichten greifen unmittelbar, Prüfungen laufen an.
1Januar 2023

EU-Richtlinie in Kraft

Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 tritt auf europäischer Ebene in Kraft.

2Oktober 2024

Umsetzungsfrist abgelaufen

Frist zur Überführung in nationales Recht endet — in Deutschland ohne fertiges Gesetz.

36. Dezember 2025

NIS2UmsuCG in Kraft

Das deutsche Umsetzungsgesetz gilt. Registrierungs-, Melde- und Maßnahmenpflichten greifen unmittelbar.

4laufend

Aufsicht und Durchsetzung

Das BSI prüft, ordnet Maßnahmen an und kann Bußgelder verhängen. Die Geschäftsleitung haftet persönlich.

/05 — 05Häufige Fragen

FAQ — NIS2 Compliance

$ sec5
/01Wer ist von der NIS2-Richtlinie betroffen?+

Betroffen sind Unternehmen in 18 definierten Sektoren (u.a. Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, IT-Dienstleister, Fertigung, Lebensmittel) ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Zusätzlich fallen bestimmte kritische Anbieter unabhängig von der Größe unter die Regelung. Die Einstufung als wesentlich oder wichtig bestimmt Prüftiefe und Sanktionshöhe. Eine Betroffenheitsanalyse anhand des NIS2-Umsetzungsgesetzes schafft Klarheit und ist Grundlage jeder weiteren Planung.

/02Bis wann muss NIS2 umgesetzt sein?+

Die EU-Richtlinie war bis Oktober 2024 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland ist das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Registrierungs-, Melde- und Maßnahmenpflichten gelten seitdem unmittelbar, Übergangsfristen für technische Maßnahmen sind begrenzt. Wer erst jetzt beginnt, arbeitet unter geltendem Recht auf und riskiert Lücken und Bußgelder. Realistisch ist ein Fahrplan über 6 bis 12 Monate.

/03Welche technischen Maßnahmen fordert NIS2 konkret?+

Artikel 21 fordert zehn Mindestmaßnahmen: Risikoanalyse, Incident-Handling, Business Continuity und Backup, Lieferkettensicherheit, Sicherheit bei Erwerb und Entwicklung, Evaluierung der Wirksamkeit, Cyberhygiene und Schulungen, Kryptografie, Personal- und Zugriffsmanagement sowie Multi-Faktor-Authentifizierung. Die Umsetzung orientiert sich am Stand der Technik, verhältnismäßig zum Risiko. ISO 27001, BSI-Grundschutz oder CISIS12 liefern anerkannte Rahmenwerke, die NIS2-Anforderungen weitgehend abdecken.

/04Welche Sanktionen drohen bei NIS2-Verstößen?+

Für wesentliche Einrichtungen sind Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen - je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wichtige Einrichtungen riskieren bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent Umsatz. Zusätzlich haften Geschäftsleitungen persönlich für die Einhaltung. Bei fehlender Meldung oder mangelhafter Umsetzung kann das BSI Anordnungen erlassen, Audits durchführen und die Geschäftsleitung zwingen, Maßnahmen unverzüglich umzusetzen.

/05Welche Rolle spielt das BSI bei NIS2?+

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist zentrale Aufsichtsbehörde und Meldestelle. Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, Kontaktstellen benennen und Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden als Frühwarnung sowie 72 Stunden als vollständige Meldung übermitteln. Das BSI kann Prüfungen anordnen, Anweisungen erteilen und Bußgelder verhängen. Gleichzeitig stellt es Handreichungen und Standards (BSI-Grundschutz) bereit, die als praxiserprobte Umsetzungshilfe dienen.

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