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Auditfähig heißt: belegbar, nicht behauptet.

IT für regulierte Häuser — hochverfügbar, nachweisfähig und konform zu NIS2, BSI-Grundschutz und den branchenspezifischen Standards. Die Nachweise entstehen im Betrieb, nicht in der Woche vor dem Audit.

NIS2 · BSI IT-Grundschutz · § 8a BSIG · B3S · ISO 27001
ECKDATEN
NIS2 giltSeit 06.12.2025 in Kraft, Geschäftsführung haftet
§ 8a BSIGNachweis alle zwei Jahre, zweistufige Meldekette
ISO/IEC 27001:2024Wir selbst zertifiziert, Nr. 202787
Nachweise aus dem BetriebProtokolle statt nachträglicher Dokumentation
compliance · nachweislageLive
ASCII-Grafik: eine Urkunde mit Prägesiegel neben einem Haken im Ring — Titelbild zum Thema Auditfähig heißt: belegbar, nicht behauptet
nis2seit 06.12.2025 in kraft, meldewege stehen
protokollelückenlos, revisionssicher abgelegt
nachweis fällig§ 8a-nachweis alle zwei jahre
iso 27001zertifiziert nach 27001:2024
nachweise laufend · prüfung ohne hektik
Rahmen NIS2 · § 8a BSIG · B3SGrundlage BSI IT-GrundschutzZertifiziert ISO 27001:2024Nachweise laufend erzeugt
AUF EINEN BLICK

Das Wichtigste auf einen Blick

Geeignet für
Betreiber kritischer Infrastrukturen und regulierte Häuser mit Nachweispflicht nach § 8a BSIG
Ausgangssituation
Die Nachweise entstehen erst in der Woche vor dem Audit — und halten der Prüfung nicht stand
Wir übernehmen
Gap-Analyse gegen B3S und ISO 27001, Angriffserkennung, Netzsegmentierung, unveränderliche Sicherungen und die Begleitung der externen Prüfung
Bei Ihnen bleibt
Die Entscheidung über Ihre Fachanwendungen und der Zugang zu Ihren Daten. Eigentum und Hoheit wechseln nicht.
Vorhandene Systeme
Was heute läuft, sehen wir uns vor dem Angebot an. Was bleiben kann und was ersetzt werden muss, steht schriftlich fest, bevor Sie beauftragen.
Ihr Ergebnis
Nachweise, die im Betrieb entstehen. Protokolle statt nachträglicher Dokumentation, revisionssicher abgelegt
Preisrahmen
Nach Umfang der Lückenliste — die Gap-Analyse steht vor jeder Aufwandsschätzung
Reaktionszeit
Meldepflicht für erhebliche Störungen gegenüber dem BSI; im Betrieb nach vereinbarter Serviceklasse
Dauer
9 bis 12 Monate Vorbereitung bis zum § 8a-Nachweis, danach alle zwei Jahre erneut
Erster Schritt
Abgleich Ihrer Anlagen mit den Schwellenwerten aus Anhang 1 bis 7 der BSI-KritisV
Betroffenheit klären → 09571 873149 Ihr Ansprechpartner: Sales-Team, Beratung und Angebot
/01 — 06Regulatorik

Diese Anforderungen erfüllen wir

$ sec1

NIS2-Richtlinie

Die EU-weite Cybersecurity-Richtlinie ist in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft und betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisher.

  • Risikomanagement-Maßnahmen
  • Meldepflicht bei Vorfällen
  • Supply-Chain-Security
  • Business Continuity

KRITIS / BSI-Gesetz

Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

  • Stand der Technik umsetzen
  • Alle 2 Jahre Nachweis erbringen
  • Kontaktstelle für BSI benennen
  • IT-Störungen melden

Branchenstandards

Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen, die wir abdecken können.

  • ISO 27001 / IT-Grundschutz
  • TISAX (Automotive)
  • B3S (Branchenstandards)
  • DSGVO / Datenschutz
Kennzahlband Nicht die Branche entscheidet, sondern der Schwellenwert Ob Sie als Betreiber einer kritischen Infrastruktur gelten, hängt an Anlagenkategorien und Schwellenwerten aus der BSI-KritisV — nicht an der Mitarbeiterzahl. Vier Beispiele aus den zehn Sektoren.
500.000versorgte Personen — ab hier gilt ein Stromversorger als KRITIS-Betreibersektor energie
30.000vollstationäre Fälle im Jahr — Schwelle für Krankenhäusersektor gesundheit
3,5 MWvertraglich zugesicherte Leistung — Schwelle für Rechenzentrensektor it und tk
50Mitarbeiter — ab dieser Größe weitet NIS2 den Kreis auf mittelgroße Unternehmen ausnis2, nicht bsi-kritisv

Maßgeblich sind die Schwellenwerte aus Anhang 1 bis 7 der BSI-KritisV. Die Anmeldung läuft über das KRITIS-Portal des BSI; danach gelten die Nachweispflicht nach §8a alle zwei Jahre und die Meldepflicht für erhebliche Störungen. Die zehn Sektoren sind Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Siedlungsabfallentsorgung, staatliche Verwaltung sowie Medien und Kultur.

/02 — 06Leistungen

Unsere Compliance-Leistungen

$ sec2

Compliance-Assessment

Wir analysieren Ihre IT-Landschaft und identifizieren Gaps zu den regulatorischen Anforderungen.

Hochverfügbare Infrastruktur

Redundante Systeme, standortgetrennte Backups und Failover-Konzepte für maximale Verfügbarkeit.

24/7 Security Monitoring

Rund-um-die-Uhr Überwachung, Anomalieerkennung und regelmäßige Security-Reports.

Audit-sichere Dokumentation

Vollständige, nachvollziehbare Dokumentation aller IT-Systeme und -Prozesse.

Business Continuity

Notfallpläne, Wiederanlaufprozeduren und regelmäßige Tests für den Ernstfall.

Incident Response

Definierte Prozesse für schnelle Reaktion und strukturierte Analyse bei Vorfällen.

/03 — 06Standort Deutschland

Unsere Rechenzentren

$ sec3

Standort Deutschland

Alle Daten bleiben in Deutschland

Zertifiziert

ISO/IEC 27001:2024, Zertifikat Nr. 202787

Hochverfügbar

Redundante Systeme, standortgetrennte Sicherung

Konform

Auftragsverarbeitung nach DSGVO, TOM dokumentiert
/04 — 06Vorgehen

Der Weg zur Compliance

$ sec4
Prozesskette Von der Gap-Analyse bis zum §8a-Nachweis Die Vorbereitung dauert typischerweise 9 bis 12 Monate. Danach endet der Aufwand nicht — der Nachweis ist alle zwei Jahre erneut fällig, und das BSI kann Nachprüfungen anordnen.
1GAP-ANALYSE

Assessment

Ist-Analyse der IT-Landschaft und Abgleich mit den regulatorischen Anforderungen. Ergebnis ist die Lückenliste.

2PRIORISIERUNG

Konzept

Maßnahmenplan, sortiert nach Risiko und Aufwand — nicht nach dem, was sich am schnellsten abhaken lässt.

3TECHNIK UND ORGANISATION

Umsetzung

Angriffserkennung, Netzsegmentierung, Mehrfaktor-Anmeldung, Patch-Management, unveränderliche Sicherungen, dokumentierte Notfall- und Wiederanlaufpläne.

4EXTERNE PRÜFUNG

§8a-Nachweis

Unabhängige, vom BSI akzeptierte Prüfer prüfen gegen B3S oder ISO 27001 plus KRITIS-Anforderungen. Ergebnis ist ein Prüfbericht mit Mängelliste für das BSI.

5ALLE ZWEI JAHRE ERNEUT

Betrieb

Kontinuierliches Monitoring, interne Reviews, Audit-Unterstützung — und die Vorbereitung auf den nächsten Nachweiszyklus.

/05 — 06Warum hostspezial

Ihr Partner für regulierte IT

$ sec5

Erfahrung mit KRITIS

Wir betreuen bereits Unternehmen aus regulierten Branchen und kennen die Anforderungen aus der Praxis.

Standort Deutschland

Alle Daten bleiben in Deutschland. Unsere Rechenzentren erfüllen höchste Sicherheitsstandards.

24/7 Verfügbarkeit

Rund-um-die-Uhr Monitoring und schnelle Reaktionszeiten – auch an Wochenenden und Feiertagen.

/06 — 06Häufige Fragen

FAQ — Compliance & KRITIS

$ sec6
/01Welche Sektoren gelten als KRITIS nach dem BSI-Gesetz?+

Die BSI-Kritisverordnung umfasst zehn Sektoren: Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Siedlungsabfallentsorgung, staatliche Verwaltung sowie Medien und Kultur. Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt von Anlagenkategorien und Schwellenwerten (zum Beispiel versorgte Personen, verarbeitete Mengen) ab. Mit NIS2 weitet sich der Kreis auf mittelgroße Unternehmen ab 50 Mitarbeitern aus.

/02Ab welcher Größe muss ich mich beim BSI als KRITIS-Betreiber anmelden?+

Maßgeblich sind die Schwellenwerte aus Anhang 1 bis 7 BSI-KritisV, nicht die Mitarbeiterzahl. Beispiele: Stromversorger ab 500.000 versorgten Personen, Krankenhäuser ab 30.000 vollstationären Fällen jährlich, Rechenzentren ab 3,5 MW vertraglich zugesicherter Leistung. Anmeldung beim BSI erfolgt über das KRITIS-Portal, danach gelten Nachweispflichten nach §8a alle zwei Jahre und eine Meldepflicht für erhebliche Störungen.

/03Was ist der Unterschied zwischen ISO 27001 und B3S?+

ISO 27001 ist ein internationaler Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS) mit generischen Controls. B3S (Branchenspezifischer Sicherheitsstandard) ist vom BSI anerkannt und übersetzt die gesetzlichen KRITIS-Anforderungen in konkrete Maßnahmen je Branche. Ein ISO-27001-Zertifikat genügt für die BSI-Prüfung oft nicht allein, ein B3S ergänzt sie. In der Praxis kombinieren viele Betreiber beides für einen schlankeren Nachweis.

/04Welche technischen Mindestanforderungen stellt das BSI an KRITIS-Systeme?+

Gefordert werden ein funktionierendes ISMS, Angriffserkennung (Systeme zur Angriffserkennung, §8a Abs. 1a), Netzsegmentierung, Multi-Faktor-Authentifizierung, Patch-Management, dokumentierte Notfall- und Wiederanlaufpläne sowie regelmäßige Penetrationstests. Protokollierung und SIEM sind faktisch Pflicht, Backups müssen offline oder unveränderlich (immutable) vorgehalten werden. Für Cloud-Anbindungen verlangt das BSI zusätzliche Risikoanalysen und Datenresidenz in der EU.

/05Wie läuft ein §8a-Nachweis beim BSI praktisch ab?+

Alle zwei Jahre prüfen unabhängige, vom BSI akzeptierte Prüfer Ihr ISMS gegen den geltenden Standard (B3S oder ISO 27001 plus KRITIS-Anforderungen). Ergebnis ist ein Prüfbericht mit Mängelliste, der fristgerecht beim BSI eingereicht wird. Das BSI kann Nachprüfungen anordnen. Vorbereitung dauert typischerweise 9 bis 12 Monate: Gap-Analyse, Maßnahmenumsetzung, interne Audits, dann externe Prüfung. Wir begleiten den gesamten Zyklus.

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Ausgangslage
Automobilzulieferer aus Bayern, 180 Mitarbeiter, 12 davon in der IT. Mehrere Großkunden verlangten den Nachweis nach ISO 27001 — Frist: 8 Monate. Ein förmliches ISMS gab es nicht.
Maßnahme
Sechs-Phasen-Plan für die technischen und die organisatorischen Anforderungen, mit parallel laufenden Arbeitspaketen statt strenger Reihenfolge.
6 Monatestatt 8 — zwei Monate vor Frist
114Controls aus Anhang A umgesetzt
0Hauptabweichungen im Audit
Anonymisierte Fallstudie aus einem Kundenprojekt. Vollständige Fallstudie lesen →
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KRITIS-Anforderungen besprechen.

Schwellenwerte, Nachweispflichten und Prüfzyklen unterscheiden sich je Sektor. Wir ordnen Ihre Lage ein, bevor Sie Aufwand einplanen.

ISO/IEC 27001 zertifiziert · Zertifikat 202787

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KRITIS-Anforderungen besprechen → 09571 873149
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30 Minuten, unverbindlich und direkt mit einem technischen Ansprechpartner. Drei Sätze zur Ausgangslage genügen; die Antwort kommt in der Regel innerhalb eines Werktags. Aus der Anfrage entsteht keine Verpflichtung.