Der graue Kasten da oben ist neu. Er steht seit dieser Woche über allen 138 Fachartikeln in unserem Aktuelles-Bereich, und er sagt in einem Satz, was viele Leser ohnehin vermutet haben: Ein Teil unserer Texte entsteht mit KI-Unterstützung.
Das ist kein Geständnis, das uns schwerfällt. Aber es ist einer dieser Punkte, bei denen man als Dienstleister schlecht aussieht, wenn man ihn seinen Kunden predigt und selbst nicht umsetzt. Wir beraten Mittelständler zu EU AI Act, ISO 27001 und Datenschutz. Da kann man nicht gleichzeitig 138 Artikel unkommentiert online haben, deren Entstehung man nicht offenlegt.
Was der Auslöser war
Nüchtern betrachtet: eine Frist. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) sind seit dem 2. August 2026 scharf. Dass parallel dazu die Hochrisiko-Fristen über den Digital Omnibus nach hinten geschoben wurden, ändert daran nichts — die Transparenzregeln hat niemand angefasst.
Weniger nüchtern betrachtet: Uns hat ein Kunde gefragt. In einem Workshop zur KI-Richtlinie, mitten in der Diskussion darüber, wie sein Marketing künftig kennzeichnen soll, kam der Satz: „Und wie macht ihr das eigentlich auf eurer Seite?" Darauf hatten wir keine gute Antwort. Zwei Tage später stand der Hinweis.
Kurz zusammengefasst: Jeder Artikel im Bereich Aktuelles trägt jetzt oben einen KI-Transparenzhinweis. Die Übersichtsseite trägt ihn ebenfalls. Unser Chat-Assistent Horst weist ohnehin seit jeher aus, dass er eine KI ist — und beantwortet die Frage nach der Kennzeichnung seit dieser Woche auch inhaltlich.
Wie unsere Artikel tatsächlich entstehen
„Teilweise KI-gestützt" ist eine dehnbare Formulierung. Deshalb hier der konkrete Ablauf, damit Sie einschätzen können, was Sie hier lesen:
- Das Thema kommt aus der Praxis — aus Projekten, Support-Tickets, Kundenfragen im Erstgespräch. Kein Redaktionsplan, den ein Modell generiert hat.
- Recherche und Rohentwurf entstehen teilweise mit Unterstützung großer Sprachmodelle (LLM). Struktur, Formulierungsvarianten, erste Gliederung — da hilft die Maschine schnell und gut.
- Zahlen, Preise und Projektbeispiele stammen aus unseren eigenen Kalkulationen und Projekten. Die schreibt keine KI, die kann sie nicht kennen — und was sie an dieser Stelle erfindet, klingt leider oft plausibel.
- Fachliche Prüfung macht jemand, der das Thema betreibt: der Kollege, der den Proxmox-Cluster aufgesetzt hat, liest den Proxmox-Artikel.
- Freigabe erfolgt durch einen Menschen, mit Namen und Verantwortung. Nichts geht automatisch online.
Das ist der Punkt, an dem sich die Geister scheiden — und an dem die Verordnung selbst eine Tür offen lässt: Inhalte, die vor der Veröffentlichung einer redaktionellen Kontrolle mit menschlicher Verantwortung unterliegen, sind von der Kennzeichnungspflicht des Artikel 50 Absatz 4 ausgenommen. Wir hätten uns also durchaus auf den Standpunkt stellen können, dass wir gar nichts kennzeichnen müssen.
Wir halten das für die falsche Diskussion. Wenn ein Leser wissen will, wie ein Text entstanden ist, ist „rechtlich müssen wir Ihnen das nicht sagen" keine Antwort, mit der man Vertrauen aufbaut. Der Hinweis kostet uns drei Zeilen Layout. Die Debatte darüber hätte mehr gekostet.
Wo bei uns keine KI drin ist
Genauso wichtig wie das, was gekennzeichnet ist, ist die Abgrenzung. Ohne KI entstehen bei uns:
- Angebote und Kalkulationen. Preise entstehen aus Aufwandsschätzung und Deckungsbeitrag, nicht aus einem Textgenerator.
- Ticket- und Störungskommunikation. Wenn Ihr Server steht, schreibt Ihnen ein Techniker, kein Modell.
- Case Studies und Referenzzahlen. Die sind abgestimmt, freigegeben und belegbar — oder sie erscheinen nicht.
- Verträge, AVV, TOM und alles Juristische. Da sitzt eine Kanzlei dran, und das bleibt auch so.
Ehrlich: Die schwierigste Grenze ist nicht „KI ja/nein", sondern der Übergang. Ein Text, den ein Mensch schreibt und ein Modell glättet, ist etwas anderes als ein Text, den ein Modell schreibt und ein Mensch überfliegt. Wer sich diese Frage im eigenen Haus nicht stellt, hat keine Richtlinie, sondern ein Gefühl.
Was Artikel 50 tatsächlich verlangt
Die Transparenzpflichten sind der Teil der KI-Verordnung, der praktisch jedes Unternehmen betrifft — nicht nur Anbieter von KI-Systemen, sondern auch die, die sie einsetzen. Vier Fälle sind relevant:
| Fall | Kennzeichnung nötig? | Praktisch heißt das |
|---|---|---|
| Chatbot, Voicebot, KI-Assistent mit Kundenkontakt | Ja (Abs. 1) | Der Nutzer muss erkennen, dass er mit einer Maschine spricht — beim ersten Kontakt, nicht im Impressum |
| Öffentlich publizierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Ja (Abs. 4) | Sichtbarer Hinweis; Ausnahme bei redaktioneller Prüfung mit menschlicher Verantwortung |
| KI-generierte oder -bearbeitete Bilder, Audio, Video (Deepfakes) | Ja (Abs. 2 + 4) | Sichtbare Offenlegung plus maschinenlesbare Markierung der Datei |
| Interne Nutzung ohne Veröffentlichung (Protokolle, Entwürfe, Code) | Nein | Art. 50 greift nicht — Datenschutz, Geheimhaltung und interne Richtlinie schon |
Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegt bei bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die oft zitierten 35 Mio. Euro gelten ausschließlich für verbotene Praktiken — wer damit Werbung für Compliance-Beratung macht, überzeichnet.
Realistisch ist für einen Mittelständler ohnehin nicht die Marktüberwachungsbehörde das erste Problem, sondern der Wettbewerber mit einer Abmahnung wegen irreführender Werbung. Ein fehlender Hinweis ist billig zu beheben und teuer zu verteidigen.
Kein Rechtsrat: Wir sind IT-Dienstleister, keine Kanzlei. Die Einordnung oben spiegelt unsere eigene Umsetzung wider. Ob und wie Artikel 50 auf Ihre konkreten Inhalte anzuwenden ist, gehört juristisch geprüft — besonders bei Bildmaterial und automatisierter Kundenkommunikation.
Wie wir es umgesetzt haben — technisch, in einem Nachmittag
Der Aufwand hielt sich in Grenzen, und das ist der eigentliche Grund, warum es keine Ausrede gibt, es nicht zu tun:
- Ein Hinweis-Baustein statt 138 handgeschriebener Varianten — gleicher Text, gleiche Optik, ein Skript hat ihn an der immer gleichen Stelle im Artikel-Layout eingefügt.
- Position: oben, nicht unten. Der Hinweis steht vor dem ersten Absatz, weil „klar erkennbar" schwer zu behaupten ist, wenn man erst 2.000 Wörter scrollen muss.
- Zurückhaltend gestaltet. Grauer Kasten, blauer Balken, 13 Pixel Schrift. Er soll gelesen werden, aber nicht wie ein Warnhinweis auf einer Zigarettenschachtel wirken.
- Auch auf der Übersichtsseite, damit die Kennzeichnung schon vor dem Klick sichtbar ist.
- Der Chat-Assistent kennt das Thema jetzt und beantwortet die Frage „Sind eure Artikel KI-generiert?" direkt — inklusive dem, was für den Fragesteller selbst gilt.
Was nicht Teil der Übung war: alte Artikel neu schreiben. Ein Text von 2024 wird nicht dadurch besser, dass wir 2026 darüber diskutieren, wie viel Maschine in ihm steckt. Wo Inhalte fachlich veraltet sind — bei NIS2 und den AI-Act-Fristen ist das reihenweise passiert — aktualisieren wir sie. Das ist eine andere Baustelle und hat mit Kennzeichnung nichts zu tun.
Was das für Ihr Unternehmen heißt
Wenn in Ihrem Haus irgendwo ein Sprachmodell mitschreibt — und das tut es, auch wenn es niemand offiziell eingeführt hat — brauchen Sie fünf Dinge. Mehr nicht, aber auch nicht weniger:
- Eine Inventur. Wo wird KI heute genutzt? Marketing, Support, Vertrieb, Entwicklung, Personalabteilung. Die ehrliche Antwort ist fast immer „an mehr Stellen als gedacht", und sie steht selten in einer Liste.
- Eine KI-Richtlinie auf zwei Seiten. Was ist erlaubt, was nicht, welche Daten dürfen rein, wer gibt frei. Zwanzig Seiten liest niemand.
- Einen Hinweis-Baustein im CMS. Einmal gebaut, überall verwendbar — genau wie bei uns.
- Einen dokumentierten Freigabeprozess. Er ist der Grund, warum Sie sich im Zweifel auf die redaktionelle Ausnahme berufen können. Ohne Dokumentation ist er wertlos.
- KI-Kompetenz im Team. Artikel 4 verlangt seit Februar 2025, dass Mitarbeiter, die KI einsetzen, ausreichend geschult sind. Eine Stunde Schulung mit Anwesenheitsliste erfüllt mehr, als die meisten glauben.
Der Datenschutz kommt oben drauf: Wer personenbezogene Daten in ein Modell gibt, das außerhalb der EU verarbeitet, hat ein DSGVO-Thema, das mit Kennzeichnung nichts zu tun hat und trotzdem gleichzeitig gelöst werden will. Für genau diese Fälle betreiben wir Sprachmodelle auch on-premise im eigenen Rechenzentrum — dann verlässt kein Satz das Haus.
Fazit
Die Kennzeichnung KI-gestützter Inhalte ist keine große technische Aufgabe. Sie ist eine Entscheidung darüber, wie transparent man arbeiten will — und die trifft man besser, bevor ein Kunde, ein Bewerber oder ein Wettbewerber die Frage stellt.
Bei uns steht der Hinweis jetzt. Was er nicht bedeutet: dass diese Artikel weniger geprüft sind als vorher. Was er bedeutet: dass Sie beim Lesen wissen, woran Sie sind. Genau darum geht es in dieser Verordnung, bei allem, was man ihr sonst vorwerfen kann.
Wenn Sie vor derselben Aufgabe stehen und sich fragen, wo Sie anfangen sollen: Fangen Sie mit der Inventur an. Der Rest ergibt sich daraus fast von allein.